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Angabe der EORI- bzw. TCUI-Nummer bei Beförderern ab April 2023

Ausführer müssen in der Ausfuhranmeldung unter Atlas AES 3.0 unter bestimmten Voraussetzungen die Beförderer in der Datengruppe "Versender" angeben. Weicht der Versender von allen anderen Beteiligten (zoll- oder außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer, Anmelder, Subunternehmer, Vertreter) ab, ist der "Versender" anzugeben.

Der Ausführer muss dann bei Beförderern ab April 2023

  •   aus dem EU-Ausland die EORI-Nummer ((Economic Operators´ Registration and Identification number) bzw.
  •   aus Drittländern die TCUI-Nummer (Third Country Unique Identification number) oder die Adressdaten

in der Ausfuhranmeldung angeben. Als Versender gilt lt. Anhang B UZK-DA (Unionszollkodex) "der im Frachtvertrag vom Frachtbesteller angegebene Versender der Waren".

Betriebe, die z.B. mit der Incoterms-Klausel „Frei Frachtführer FCA“ operieren, sollten ihr Informationsmanagement frühzeitig anpassen. Da der Importeur bei dieser Klausel den Beförderer bestimmt, sollte dort die EORI oder TCUI-Nummer entsprechend nachgefragt werden.

(BHI NL 08/2022)

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