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Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen

Ihre Maßnahmen lassen sich jeweils mit bis zu 30.000 Euro (bzw. bis zu 20.000 Euro im Großraum München) pro Zielland fördern. Förderfähig ist die Markterschließung maximal zweier neuer Länder. Allgemein werden Maßnahmen, die der Erschließung des neuen Zielmarktes dienen, gefördert.

Sie können sich aus insgesamt sieben Fördermöglichkeiten ein individuelles Maßnahmenpaket zusammenstellen. Zu den Fördermöglichkeiten zählen beispielsweise:

  • die erstmalige Beteiligung an internationalen Messen und Ausstellungen,
  • Markteinstiegsberatungen und Geschäftspartnersuche,
  • für das Zielland konzipierte Werbemaßnahmen sowie
  • Personalschulungen.

Die jeweilige maximale Förderquote bestimmt sich nach der Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers in Bayern anhand der EFRE-Fördergebietskarte im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Bayern 2021 – 2027.

  • Im EFRE-Schwerpunktgebiet (dunkelgrau) beträgt die Förderquote 40%,
  • im sonstigen EFRE-geförderten Gebiet (mittelgrau) beträgt die Förderquote 30%,
  • und im Großraum München (Planungsregion 14) (hellgrau) erfolgt die Förderung ausschließlich mit bayerischen Landesmitteln, die Förderquote beträgt 25%.

Antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen (inklusive Angehöriger freier Berufe) sind antragsberechtigt, wenn...

  • sie eine Betriebsstätte in Bayern haben. Die Maßnahmen zur Internationalisierung sollen der Betriebsstätte mittel- oder unmittelbar zugutekommen.
     
  • sie laut Definition zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gehören, das heißt:
    > weniger als 250 Beschäftigte
    > Umsatz nicht über 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme nicht über 43 Millionen Euro
    > keine Beteiligung von Nicht-KMU über 25 Prozent
     
  • keine offensichtliche Insolvenzgefährdung vorliegt.

Ihre Ansprechpartner

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