Zum Hauptinhalt springen

Aktuelle US-Zollentwicklungen

Am 20. Februar 2026 hat der Supreme Court der USA in der Entscheidung Learning Resources, Inc. v. Trump mit 6:3 Stimmen entschieden, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) dem Präsidenten nicht die Befugnis verleiht, weitreichende Einfuhrzölle zu erheben. Damit wurden viele der auf dieser Grundlage erhobenen Zölle als rechtswidrig und verfassungswidrig erklärt.

Infolge dieses Urteils ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung folgender Zölle weggefallen; diese werden seit dem 22. Februar 2026 vom US-Zoll nicht mehr erhoben:

  • reziproke Zölle ab 2. April 2025
  • Zölle gegenüber Kanada und Mexiko ab 1. Februar 2025
  • sog. Fentanyl-Zölle gegenüber China ab 1. Februar 2025
  • Zölle für den Import von Öl aus Venezuela ab 24. März 2025
  • Zölle gegenüber Brasilien ab 30. Juli 2025
  • Zölle auf russisches Öl ab 6. August 2025

Gleichzeitig entfällt durch diese Entscheidung auch die rechtliche Grundlage für die zwischen den USA und der EU getroffene IEEPA-Vereinbarung. Das bedeutet, dass die vereinbarten reziproken Zollsätze von 15 Prozent (auf EU-Waren) seit dem 20. Februar 2026 keine Anwendung mehr finden.

Um die weggefallenen Zölle zu ersetzen, hat die US-Regierung bereits neue Maßnahmen ergriffen: Ab dem 24. Februar 2026 wird – zusätzlich zu den bestehenden MFN-Zollsätzen und anderen Abgaben – ein neuer Zoll in Höhe von 10 Prozent auf Basis von Section 122 of the Trade Act of 1974 erhoben – vorerst bis zum 24. Juli 2026 vorgesehen. Auf sozialen Medien (z. B. Truth Social) wurde sogar ein Section-122-Zollsatz von 15 Prozent verkündet; dieser ist jedoch noch nicht offiziell in den US-Registern veröffentlicht worden und gilt bislang nicht als offiziell bestätigt.

Zusätzlich gibt es eine Ausnahmeliste; diese Produkte sind von den neuen Zöllen befreit.
Hier finden Sie die Produktauflistung nach US-Zolltarifnummern.

Die sektoralen Zölle (u.a. Eisen, Stahl, Kupfer, Holzprodukte) auf Basis von Section 232 bleiben weiterhin bestehen. Für Derivatwaren ebenfalls. Bei Derivatwaren werden auf den enthaltenen Metallanteil Zölle in Höhe von 50 Prozent erhoben. Auf den verbleibenden Warenwert werden Zölle in Höhe von 10 Prozent angewendet. Zusätzlich wird der reguläre Meistbegünstigungszollsatz (MFN-Zoll) auf Basis des gesamten Transaktionswertes der Ware erhoben.

Rückerstattungen

Erste Unternehmen beginnen Rückerstattungen einzuklagen

Eine weitere wichtige Frage ist der Umgang mit den erhobenen irregulären US-Zöllen. Erste Unternehmen haben begonnen Rückerstattungen juristisch einzuklagen. Hierbei gilt jedoch, dass die Fristen sehr kurz sind und derzeit kein einheitliches Verfahren existiert.

Die DIHK empfiehlt daher eine zeitnahe Prüfung, ob eine Klage für das eigene Unternehmen sinnvoll ist.

Unternehmen, die beim Klageverfahren Unterstützung benötigen, können in Kontakt mit der AHK New York treten.

(Quelle: IHK Nord Westfalen

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.