Zum Jahresbeginn ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in die Regelphase eingetreten. Unternehmen, die pro Kalenderjahr mehr als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren importieren, benötigen den Status des „zugelassenen CBAM-Anmelders“.
Wer bis zum 31. März 2026 einen Antrag auf Erteilung des Status als zugelassener CBAM-Anmelder gestellt hat, kann bis zur Bewilligung mit dieser Antragsnummer weiterhin unbegrenzt importieren.
Ohne diesen Status sind die Importe aus Drittländern für 2026 auf maximal 50 Tonnen begrenzt. Weitere Infos gibt es im Außenwirtschaftsportal