Handlungsbedarf für Unternehmen:
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Status als "zugelassener CBAM-Anmelder" beantragen: Antragstellung ab Q2/2025 empfohlen, um Verzögerungen zu vermeiden.
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CBAM-relevante Daten vertraglich sichern: Lieferanten müssen Emissionsdaten bereitstellen – Vertragsanpassung notwendig.
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Lieferketten prüfen: CBAM kann Importkosten beeinflussen – alternative Bezugsquellen evaluieren.
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Nutzung des O3CI-Portals: Anlagenbetreiber in Drittländern können dort Emissionsdaten hinterlegen.
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Vorbereitung auf das finale CBAM-Register: Ab 2026 erfolgt die Abrechnung der CBAM-Zertifikate über das Register.
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Emissionshandel einplanen: Ab 2026 müssen CBAM-Zertifikate gekauft und abgegeben werden.
 
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IHK Regensburg.