Unternehmen mit Sitz in der VR-China können ab dem 2.März 2020 einen Antrag auf Befreiung von Strafzöllen stellen. Der Antrag ist online auf einer Sonderseite des chinesischen Finanzministeriums zu stellen.
Für folgende Waren kann eine Befreiung beantragt werden: Bestimmte Agrarwaren, darunter Fleisch von Rindern und Schweinen, Krebstiere, Milchpulver, Pistazien, Orangen und Tafeltrauben, Weizen, Mais und Sorghum, Sojabohnen und Sojaöl, Kindernahrung, Lebensmittelzubereitungen, Fleisch- und Fischmehl sowie Tabak. Im gewerblichen Bereich Eisen-, Kupfer, Blei- und Silbererz, Kohle, Öl und Gas, Chemikalien und chemische Erzeugnisse, Röntgenfilme, Kunststoffe und Kautschuk sowie Waren daraus, Holz, bestimmte Papiere, Silber und Gold, Schmuckwaren, Eisen und Stahl sowie Waren daraus, Waren des Maschinenbaus und der Elektrotechnik, optische und medizintechnische Waren, Messinstrumente sowie bestimmte Leuchten.
Details ergeben sich aus der Tabelle im Anhang zur Ankündigung Nr. 2 der Zolltarifkommission des chinesischen Staatsrates vom 17.2.2020 (nur Chinesisch).
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(Quelle: GTAI)