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Das Bild zeigt ein Grenzschild.

Corona: Auslandstätigkeit und Grenzlockerungen

Würzburg (25.05.2020) - Trotz der Grenzlockerungen müssen bei der Ausreise ins Ausland zusätzliche Regelungen beachtet werden. Hier finden Sie eine Checkliste, die Sie vor der Einreise durchgehen sollten.

Seit dem 16. Mai 2020 bestehen nach Luxemburg keine Grenzkontrollen mehr.

Stichprobenartige Kontrollen

Die Kontrollen nach Frankreich, Schweiz und Österreich finden bis zum 15. Juni 2020 nur noch stichprobenartig statt.

Aber bitte beachten Sie:
Trotz dieser Lockerungen bestehen nach wie vor Regelungen für die Einreise in die betroffenen Länder.

Auch die Quarantäneverordnung für die Rückreise nach Bayern wurde geändert. Es besteht nur noch eine eingeschränkte Quarantänepflicht. Beachten Sie, dass eine Quarantänepflicht bei einer Einreise aus einem Drittland nach wie vor bestehen bleibt!

Für einzelne Länder wurden die Regeln gelockert. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere Geschäftsreisen und Montageleistungen in Frankreich oder Spanien auch jetzt nur in sehr eingeschränkten Rahmen möglich sind.

Prüfen Sie:

Bitte prüfen Sie daher auch nach den Grenzlockerungen wie folgt:

  • Ist eine Einreise möglich?
  • Besteht eine Quarantänepflicht in dem Einreiseland?
  • Welche Arbeiten dürfen ausgeführt werden?
  • Welche speziellen Unterlagen benötige ich zusätzlich?
  • Welche Papiere benötige ich außerhalb der Corona-Anforderungen?
  • Wie ist die Durchreise durch ein anderes Land möglich?
  • Was muss ich bei der Rückkehr nach Deutschland beachten?

Länderspezifische, täglich aktualisierte Informationen finden Sie hier auf unserer Coronakrise-Seite.

Quelle: News International IHK Würzburg