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DIHK fordert weitere Vereinfachungen bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Im Rahmen des laufenden Reviews der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) weitere Anpassungsvorschläge bei der Europäischen Kommission eingereicht. Ziel ist eine praxistauglichere und verhältnismäßigere Ausgestaltung der Verordnung.

Zentrale Forderungen der DIHK

  • Fokussierung der Sorgfalts- und Dokumentationspflichten auf den Erstinverkehrbringer sowie Entlastung nachgelagerter Marktteilnehmer
  • Abbau bürokratischer Dokumentations- und Archivierungspflichten, insbesondere ohne Mehrwert für Rückverfolgbarkeit oder Waldschutz
  • Einführung einer Null-Risiko-Kategorie für Länder ohne relevantes Entwaldungsrisiko, insbesondere innerhalb der EU

Die Vorschläge fließen in den laufenden Review-Prozess der Europäischen Kommission ein.

Die vollständige Stellungnahme der DIHK zum Review der EUDR finden Sie hier.

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