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Das Bild zeigt eine britische Flagge und die Flagge der Europäischen Union.

EU: Brexit-Verhandlungen während Corona

Brüssel/London (17.04.2020) - Via Telefonkonferenz hat das erste Joint Commitee der EU und des Vereinigten Königreichs getagt. Denn auch der Brexit bleibt von der Corona-Pandemie nicht verschont. Nachdem bereits Mitte März Michel Barnier, Chefunterhändler der EU, mit dem Virus infiziert war, befand sich der britische Premierminister Boris Johnson vorige Woche auf der Intensivstation. Am Sonntag ist er aus dem Krankenhaus entlassen worden – sein Zustand hat sich gebessert. So hieß es auch für das Joint Committee: Abstand wahren – auch wenn man weiterhin eng zusammenarbeiten will.

Thema der Konferenz  am 30. März unter dem gemeinsamen Vorsitz des Vizepräsidenten der EU-Kommission, Maroš Šefčovič, und des britischen Staatssekretärs für Kabinettsangelegenheiten, Michael Gove, war die Umsetzung des Nordirland-Protokoll sowie der EU-Bürgerrechte hinsichtlich des Austrittsabkommens vom 1. Februar.
 
Jenes sieht eine neue Zollgrenze in der Irischen See vor. Nordirland soll dabei in beiden Zollunionen vertreten sein. Für Unternehmen wird dies Änderungen an den Grenzen bei der Lieferung von Waren bedeuten. Das Vereinigte Königreich hat sich bis dato gegen Kontrollen von Waren, die nur zwischen Nordirland und Großbritannien gehandelt werden, gesträubt. Für das Austrittsabkommen sind sie aber essenziell – der EU-Binnenmarkt muss geschützt werden.
 
Laut einer Mitteilung der EU-Kommission einigte sich das EU-UK Joint Committee darauf, einen detailierten Zeitplan zur Umsetzung der Austrittsmaßnahmen zu erarbeiten. Die nächste Sitzung ist für Juni geplant.
 
Gleichzeitig plädiert die EVP-Fraktion des Europäischen Parlaments für eine Verlängerung der Übergangsphase aufgrund der andauernden Covid-19-Pandemie. Gerade für das Vereinigte Königreich sei die Belastung enorm, wenn es mit den wirtschaftlichen Konsequenzen der Coronakrise und dem Austritt aus dem EU-Binnenmarkt zeitgleich konfrontiert sei, heißt es in einem Statement der EVP. Eine Verlängerung der Übergangszeit sei das einzig Verantwortungsvolle und die EU sei dafür stets offen gewesen.
 
Momentan ist die Frist für den Vollzug des Abkommens auf Ende des Jahres gesetzt. Eine Verlängerung könnte bis Ende Juni 2020 auf offiziellen Antrag der britischen Regierung erfolgen, die diese Option bislang jedoch ablehnt.
 
 (Quelle: IHK für München und Oberbayern, Euopean Commission Press Corner, EPP Group Newsroom, Bericht aus Brüssel des DIHK)