Die Sanktionen gelten für EU-Bürger und -Unternehmen und verbieten den Import von Produkten von der Krim und aus der dortigen größten Stadt Sewastopol. Europäer dürfen demnach keinerlei Investitionen auf der Schwarzmeerhalbinsel tätigen und auch keine Immobilien dort kaufen. Kreuzfahrtschiffe dürfen dort ebenfalls nicht vor Anker gehen. Verboten ist unter anderem die Ausfuhr von Gütern in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl und Gas.
(Quellen: IHK News München AHK Russland, EU, nfa)