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Patent Copyright

Europäische Patente: Erhöhung der Gebühren

München (09.03.2020) - Der Großteil der Gebühren erhöht sich nicht oder nur geringfügig, folgende Posten wurden merklich erhöht:
  • Beschwerdegebühr: von 2.255,00 Euro auf 2.705,00 Euro.
  • Gebühr für beglaubigte Kopie der Patentanmeldung und Prioritätsbeleg: von 50,00 Euro auf 105,00 Euro.

Das Europäische Patentamt, ein Organ der Europäischen Patentorganisation, bearbeitet zentral nationale Patentanmeldungen. Statt in jedem Staat, in dem ein Patentschutz gewünscht wird, nationale Patentanmeldungen einzureichen, muss nur noch eine Anmeldung eingereicht zu werden. In dieser müssen die Vertragsstaaten angegeben werden, für die ein Europäisches Patent beantragt wird.

Geregelt wird dies im Europäischen Patentübereinkommen. Dieses wurde geschlossen, um die Patenterteilung innerhalb Europas zu zentralisieren und das Patentrecht seiner Vertragsstaaten zu harmonisieren.

Quelle: gtai, EPA, Newsletter HWK München