Genehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoff – Neue EU-Verordnung / ATLAS-Codierung
Nachdem die Durchführungsverordnung (EU) 2011/111 am 14. März 2021 ausgelaufen ist, hat die EU die Genehmigungspflicht für Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen sowie Wirkstoffen, einschließlich Master- und Arbeitszellbanken, mit der „Durchführungsverordnung (EU) 2021/442 vom 11. März 2021 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Waren“ bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Das berichtet das Bundesamt für Ausfuhr (BAFA) auf seiner Webseite. Weitere Informationen sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie dort ebenfalls unter COVID-19-Impfstoff.
Zudem informiert der Zoll in seiner ATLAS-Info 0157/21, welche Codierungen im Kontext der DVO (EU) 2021/442 für die Ausfuhranmeldung in ATLAS relevant sind.
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