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Farbige Kunststoffteilchen als Granulat

Neue EU-Regelungen zu Kunststoffgranulat

Im Rahmen der neuen EU-Verordnung zur Reduzierung von Mikroplastikverschmutzung haben sich der Rat und das Europäische Parlament auf differenzierte Anforderungen für Unternehmen geeinigt, die Kunststoffgranulat (Plastic Pellets) verarbeiten oder transportieren.

Künftig müssen Unternehmen, die jährlich mehr als 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat handhaben, eine Zertifizierung durch eine unabhängige Drittpartei vorweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass angemessene Maßnahmen gegen den Verlust von Granulat in die Umwelt getroffen werden.
Für kleinere Unternehmen, die ebenfalls über der Schwelle von 1.500 Tonnen pro Jahr liegen, gelten hingegen vereinfachte Auflagen. Diese Betriebe erhalten die Möglichkeit, eine einmalige Zertifizierung innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Regelung durchzuführen
Noch niedrigere Anforderungen gelten für Unternehmen, die weniger als 1.500 Tonnen pro Jahr verarbeiten, sowie für Kleinstunternehmen (Mikrounternehmen). Sie müssen lediglich eine Selbsterklärung zur Einhaltung der Vorschriften abgeben.

Weitere Informationen unter: https://www.dihk.de/de/neue-eu-regelungen-zu-kunststoffgranulat-131114 

Quelle: DIHK