Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten besteht vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz eine Meldepflicht. Das bisherige online Meldeportal über die Webseite https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ wird per 14.März 2025 nicht mehr verfügbar sein.
Das neue Schweizer Meldeportal wird über die Webseite www.easygov.swiss ab 17. März 2025 erreichbar sein. Registrieren Sie sich schnellstmöglich im neuen Portal für den Zugriff auf Easygov. Für die Anmeldung im neuem Meldeportal benötigen Sie zwingend eine Schweizer UID-Nummer. Die Schweizer Mehrwertsteuernummer ist die UID-Nummer. Falls bisher nicht vorhanden, ist die UID-Nummer online zu beantragen. Die UID-Antragsbearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage.
Geben Sie bis spätestens Donnerstag, den 13.03.2025 im derzeitigen/alten Meldeportal alle Meldungen für anstehende Arbeitseinsätze in der Schweiz für die Monate März 2025 und April 2025 ein.
ACHTUNG:
Um im neuen Schweizer Meldeportal online Meldungen abgeben zu können ist eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) für Ihr deutsches Unternehmen zwingend notwendig. Beantragen Sie umgehend eine Schweizer UID im Rahmen der Benutzerregistrierung auf der neuen Webseite
Die Prüfung und Vergabe einer Schweizer UID kann bis zu 14 Tagen dauern. Ohne Schweizer UID ist technisch kein Login im neuen Meldeportal möglich und Meldungen von Arbeitseinsätzen in der Schweiz können nicht abgegeben werden.
Verstöße gegen die Meldepflicht z.B. zu späte Meldung, keine Meldung werden mit Geldstrafen gebüßt.
Anleitung zur Benutzerregistrierung auf Easygov.swiss (Verfasser IHK Hochrhein-Bodensee)
Informationen rund um das Thema Dienstleistungserbringung und Mitarbeiterentsendung finden Sie hier.
Quelle: News IHK Würzburg