Zum Nachweis des präferenziellen Ursprungs sind daher für alle Einfuhren ab dem 1. Januar 2020 aus den ÜLG in die EU ausschließlich Erklärungen zum Ursprung vorgesehen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Quelle: News International IHK München, AWA, Münster
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IHK München.