Darauf weist die Deutsch-Schwedische Handelskammer in Stockholm auf ihrer Internetseite hin.
Die neuen Regelungen im Einzelnen:
Ab 1. Juni 2018:
Mindestanforderungen der betrieblichen Altersvorsorge
Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/50/EU. Die neuen Mindestvoraussetzungen zur betrieblichen Altersvorsorge müssen bei den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachtet werden. Außerdem soll ein Mindestalter als Bedingung für Anwartschaften nicht die 21 Jahre überschreiten. Dazu werden erworbene Anwartschaften des Arbeitnehmers bis zu dem Rentenalter von dem Arbeitgeber verwaltet. Die neuen Regelungen erlauben nur eine Abweichung bei Tarifverträgen, ansonsten drohen Schadensersatzansprüche!
Ab 1. Juli 2018:
Steuerpflicht für private Gesundheits- und Krankenversicherungen
Die Steuerfreiheit für die private Gesundheitsvorsorge (früher bekannt als freiwillige Leistung des Arbeitgebers) wurde abgeschafft. Die nun steuerpflichtige private Gesundheitsvorsorge gilt jetzt als steuerliche Betriebsausgabe. Der Arbeitgeber muss um eine Erhöhung von circa 2, 5 Prozent der Kosten rechnen, ausgenommen sind betriebsärztliche Dienstleistungen sowie Maßnahmen der Rehabilitation.
Plan für die Rückkehr von krankgeschriebenen Arbeitnehmern zum Arbeitsplatz
Das schwedische Sozialgesetzbuch hat sich geändert. Was bedeutet das für die krankgeschriebenen Arbeitnehmer? Ab dem 30. Tag der Krankschreibung erstellt der Arbeitgeber einen Plan (auch in Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer) für die Rückkehr des Arbeitnehmers zum Arbeitsplatz. Der Plan wird die Rehabilitationsmaßnahmen berücksichtigen. Somit wird die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers für mindestens 60 Tage eingeschränkt. Die Rückkehr zum Arbeitsplatz entfällt bei einem gravierenden Gesundheitszustand des Arbeitnehmers.
Pflicht bei elektronischem Personalregister
Neben Baustellen, Restaurants, Friseur- und Wäschereibetrieben, wird ab jetzt auch in Kfz-Wartungsbetriebe, Schönheitssalons und Lebensmittel- sowie Tabakgroßhandelsbetriebe ein elektronisches Personalregister (für die vor Ort beschäftigten Arbeitnehmer) benötigt. Durch unangekündigte Kontrollen der schwedischen Steuerbehörde werden die Einträge überprüft und somit soll die Schwarzarbeit weiter eingedämmt werden. Bei Rechtswidrigkeiten drohen Strafgelder!
Wie die Deutsch-Schwedische Handelskammer berichtet, gelten die aufgeführten Gesetzesänderungen auch für ausländische Arbeitgeber, die in Schweden Arbeitnehmer haben, welche ihren Lebensmittelpunkt in Schweden haben und die Arbeitsaufgaben von Schweden aus tätigen. Hier gelten dann die sozialen Schutzvorschriften des schwedischen Rechts, die für den Arbeitnehmer günstiger sind, auch wenn im Arbeitsvertrag deutsches Recht vereinbart wurde.
Das Vorliegen einer Betriebsstätte ist aber keine Voraussetzung für die Anwendung der erwähnten Regelungen. Wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter nach Schweden auf eine Baustelle entsendet, ist dieser ebenfalls für die korrekte Dokumentation der Anwesenheit von sämtlichen vor Ort beschäftigten Mitarbeitern verantwortlich.
Auf alle Baustellen, die an das ID06-System angeschlossen sind, wird dies mit Hilfe der sogenannten ID06-Karte durchgeführt. Das ID06-System ist eine Lösung zur Führung eines elektronischen Personalregisters. Die ID06-Karten dienen zum einen als eine Stempelkarte und zum anderen erbringen sie den sichtbaren Beweis dafür, dass eine Person bei dem auf der Karte vermerkten Unternehmen angestellt ist. Es gibt aber auch andere Systemanbieter eines elektronischen Personalregisters, z.B. im Kfz-Wartungsbetrieb wird ein anderes System verwendet, um die Anwesenheit der Arbeitnehmer im elektronischen Personalregister zu registrieren.
Ab dem 1. August 2018:
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Das neue Videoüberwachungsgesetz, angepasst an die europäische Datenschutzgrundverordnung, ermöglicht nun eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Eine Videoüberwachung in öffentlichen Betrieben wird nur bei einem berechtigten Interesse erlaubt. Private Betriebe sind nicht auf behördliche Genehmigungen hingewiesen, aber die Arbeitnehmer des Betriebes müssen darüber informiert werden.
Die Deutsch-Schwedische Handelskammer bieten Unternehmen gerne an, Fragen zu den neuen Regelungen zu beantworten. Kontaktdaten finden Sie unter http://www.handelskammer.se/de/kontakt.