Damit wird u.a. die Verpflichtung eingeführt, dass auch Arbeitgeber ohne lohnsteuerrechtliche Betriebsstätte in Österreich verpflichtet sind, für ihre in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer monatlich die Lohnsteuer an das österreichische Finanzamt abzuführen.
Die Deutsche Handelskammer in Österreich hat dazu ein Merkblatt erarbeitet, das Sie im Anhang finden.
