Das SV-Meldeportal ist ein Online-Tool, mit dem Sie als Arbeitgeber Meldungen zur Sozialversicherung, Beitragsnachweise und Anträge - z. B. auf eine A1-Bescheinigung - schnell und sicher übermitteln.
Fehler in der Meldung? Und nun?
Wenn Sie bei der Meldung einen Fehler gemacht haben oder im Nachhinein etwas ändern wollen, müssen Sie die falsche Meldung stornieren und eine ganz neue anlegen. Denn im SV-Meldeportal können Sie Meldungen nicht direkt korrigieren.
So geht’s:
- Geben Sie die fehlerhafte Meldung manuell ein.
- Markieren Sie diese als Stornierung.
- Senden Sie die korrekte Meldung neu ab.
Warum stornieren?
Auch kleine Tippfehler - etwa bei einer Zahl - machen eine Stornierung notwendig. Nur so kann die falsche Meldung eindeutig gelöscht werden. Eine einfache Korrektur wäre bei Millionen Meldungen im Jahr zu fehleranfällig.
Achtung bei Betriebsdaten
Stornierungen sind hier nicht möglich. Senden Sie stattdessen nur Ihre neue korrekte Meldung.
Sie arbeiten mit einem Entgeltabrechnungsprogramm?
Neben dem SV-Meldeportal können Sie auch ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm für Meldungen zur Sozialversicherung nutzen. Wenn Sie eine Meldung über solch ein Programm gemacht haben, müssen Sie in diesem auch die Stornierung und Neumeldung vornehmen.
Der Grund: Das verwendete Entgeltabrechnungsprogramm erzeugt ein eigenes Meldekennzeichen, sodass eine korrekte Zuordnung auch nur hier möglich ist.
Wichtig: Fehlerhafte Meldungen, die relativ weit zurückliegen, können Sie manchmal nicht mehr im Abrechnungsprogramm stornieren und neu übermitteln. In diesem Fall geben Sie über das SV-Meldeportal manuell die fehlerhaften Daten ein und verschicken die Stornierungsmeldung. Danach können Sie die korrekten Daten neu senden.
Quelle: Techniker Krankenkasse, Auslandsbrief Mai 2025, BHI NL 06/2025