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Zollschranke

Türkei: Neue Zusatzzölle für Wareneinfuhren mit Ursprung außerhalb der EU und der EFTA

München (02.06.2020) - Seit dem 18. April 2020 hat die Türkei für eine größere Anzahl von Warentarifnummern Zusatzzölle eingeführt. Diese Zölle fallen an, sofern die Waren ihren Ursprung außerhalb der EU oder den EFTA-Staaten haben.

Waren mit Ursprung aus Ländern der EU, der EFTA und (je nach Warentarifnummer) teilweise auch aus weiteren Ländern der Pan-Euro-Med-Zone sind von den Zusatzzöllen nicht betroffen.

Zusatzzölle

Für Waren mit Ursprung in Ländern außerhalb der EU und der EFTA fällt der Zusatzzoll an. Dies gilt in jedem Fall, sofern die Ware über die EU in die Türkei gelangt. Wird die Ware direkt aus dem Drittland in die Türkei geliefert, können teilweise andere Zusatzzollsätze zur Anwendung kommen.
 
Die von den Zusatzzöllen betroffenen Warentarifnummern sind in den Anhängen der folgenden Präsidialverfügungen der Türkei zu finden:

  • Verfügung 2424 vom 17.04.2020: Betroffen sind Warengruppen der Kapitel (Viersteller) 3506 – 9606
  • Verfügung 2429 vom 20.04.2020: Betroffen sind Warengruppen der Kapitel (Viersteller) 3005 – 6702
  • Verfügung 2430 vom 20.04.2020: Betroffen sind Warengruppen der Kapitel (Viersteller) 2924 – 9701
  • Verfügung 2514 vom 11.05.2020: Betroffen sind Warengruppen der Kapitel (Viersteller) 3604 – 9620
  • Verfügung 2565 vom 19.05.2020: Betroffen sind Warengruppen der Kapitel (Viersteller) 2515 - 9028

 
(Quelle: Türkisches Amtsblatt Resmi Gazete)
 
Die Verfügungen und ihre Anhänge sind auf der Webseite der IHK für München und Oberbayern verlinkt (im Abschnitt „Einfuhr in die Türkei: Ausgleichs- / Zusatzzölle und Erfordernis eines IHK-Ursprungszeugnisses zusätzlich zur A.TR.“). Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Thema.
 
Empfehlung der IHK:
 
Wir empfehlen (zur Vermeidung jeglicher Sonderzölle), bei jeder Warenlieferung aus der EU in die Türkei neben der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. immer auch ein IHK-bescheinigtes Ursprungszeugnis und, falls die Ware den Ursprung EU oder Pan-Euro-Med-Zone hat, zusätzlich die besondere Lieferantenerklärung EU - Türkei beizugeben.