Die Schutzzölle sind auf 200 Tage befristet und gelten auch für Einfuhren aus der EU. Die Zölle werden allerdings nur auf Einfuhren erhoben, die bestimmte Kontingentsmengen überschreiten. Der genaue Warenkreis und die Kontingentsmengen ergeben sich aus dem Anhang zu unten stehendem Beschluss. Ob und wie weit die Kontingente bereits erschöpft sind, kann auf der Internetseite des türkischen Handelsministeriums abgefragt werden www.ticaret.gov.tr (nur türkisch) (MO).
Quelle: Beschluss Nr. 2018/7 des türkischen Handelsministeriums, verkündet im Staatsanzeiger Nr. 30541 vom 20.09.18
(Quelle: IHK Schwaben)