Die ägyptischen Behörden verlangen, dass Ursprungsnachweise für Ausfuhren aus der Europäischen Union explizit auf die Anwendung der revidierten Regeln hinweisen, um in den Genuss einer Zollpräferenzbehandlung zu kommen.
Im Rahmen dieser Übergangsregelung verlangen die ägyptischen Behörden, dass Ursprungsnachweise für Ausfuhren aus der Europäischen Union ausdrücklich auf die Anwendung der revidierten Ursprungsregeln Bezug nehmen.
Die Europäische Kommission empfiehlt daher, Ursprungsnachweise für Sendungen nach Ägypten mit dem Vermerk „REVISED RULES“ zu versehen. Nur so kann die Zollpräferenzbehandlung im Bestimmungsland sichergestellt werden.
Nachträgliche Ausstellung möglich
Wurden Ursprungsnachweise ohne entsprechenden Vermerk in Ägypten zurückgewiesen, können diese nachträglich mit der Angabe „REVISED RULES“ neu ausgestellt werden. Nach Bestätigung der ägyptischen Behörden werden solche nachträglich ausgestellten Nachweise im Einklang mit den befristeten nationalen Maßnahmen anerkannt. Ägypten hat zudem die Möglichkeit der diagonalen Kumulierung mit der EU und den EFTA-Staaten bestätigt, sofern Ägypten Bestimmungsland der Waren ist.Für Ursprungsnachweise, die in Ägypten für Ausfuhren in die EU ausgestellt oder ausgefertigt werden, bleibt weiterhin die Angabe „TRANSITIONAL RULES“ maßgeblich.
(Quelle: Zoll.de)