Von diesem Zeitpunkt an können nur noch UZ-Formularsätze mit dem Aufdruck „Europäische Union/European Union“ zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen akzeptiert werden. Als Vornachweis können vor dem 1. Mai 2019 ausgestellte UZs mit dem Aufdruck "Europäische Gemeinschaft/European Community" dagegen weiterhin anerkannt werden.
Tipp: Ursprungszeugnisse und sonstige dem Wirtschaftsverkehr dienende Dokumente können übrigens auch schnell und einfach online beantragt werden!
Quelle: News International IHK München