Grundlage des WA ist die Kombinierte Nomenklatur (KN), die in der Regel zum 1. Januar jeden Jahres durch Verordnung (VO) der Kommission der Europäischen Union (EU) rechtswirksam angepasst wird. Das WA dient der Klassifizierung von Waren für die Statistik des Warenverkehrs mit den Mitgliedstaaten der EU (Intrahandel) und Drittländern (Extrahandel) und ist damit die Grundlage für die Darstellung von Außenhandelsergebnissen in tiefer fachlicher Gliederung. Für die von den beteiligten Unternehmen zu meldenden Warenverkehre im Kalenderjahr 2025 ist ausschließlich das WA 2025 gültig. Es ersetzt somit die Ausgabe 2024 zum 01.01.2025.
Sind Sie noch zu Meldungen für das Kalenderjahr 2024 verpflichtet, gilt weiterhin das WA 2024.
Orientiert an Ihren Nutzungsanforderungen finden Sie nachfolgend die jährlich im Dezember neu aufgelegten Produkte, die Ihnen die Klassifizierung Ihrer Waren ermöglichen sollen.
Sollten Sie Hilfe bei der Suche nach der korrekten Warennummer benötigen, können Sie sich auch direkt an uns wenden
Für verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) ist die Zollverwaltung Ansprechpartner. Die Zolltarifnummern sind bis zum 8-Steller identisch mit den Warennummern für die Außenhandelsstatistik. Nur bei der Einfuhr aus Drittländern können bis zu drei Stellen hinzukommen (elfstellige Zolltarifnummer).