Der Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen ist seit dem 15.02.2018 bei Neuanträgen zu nutzen. Je nach Art der beantragten zollrechtlichen Bewilligung sind einzelne Felder auszufüllen oder freizulassen. Der bereits aus der Neubewertung von Bestandsbewilligungen bekannte „kriteriumsbezogene Prüfungsansatz" wird künftig auch bei Neuanträgen angewandt.
Zoll: Anpassung der Fragebögen für zollrechtliche Bewilligungen
Bayreuth (19.03.2018) - Für alle zollrechtlichen Bewilligungen, die sich an einem oder mehreren Kriterien des Art. 39 Unionszollkodex orientieren, wurde ein einheitlicher Fragebogen mit mehreren Teilen erstellt.ERROR: Content Element with uid "4740" and type "textpic" has no rendering definition!