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Belgien

Belgien: EuGH-Urteil zu Baudienstleistungen

Der EuGH hat entschieden: Die bisherige Regelung in Belgien, wonach nicht-belgische Baufirmen eine 100%ige Fertigstellungsgarantie hinterlegen müssen - belgische Betriebe dagegen nur 5% - verstößt gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit! Diese Garantie sollte Verbraucher vor nicht fertiggestellten Häusern schützen; stellt aber eine indirekte Marktzugangshürde dar.

Das betrifft vor allem Handwerksunternehmen aus dem Wohnungsbau mit schlüsselfertigem Bauen und Bauträgerleistungen.
Das EuGH-Urteil ist ein guter Schritt! Allerdings bleiben die administrativen Hürden in Belgien hoch. Zu erfüllen sind nach wie vor folgende Leistungen bei Auftragsdurchführung:

  • <span>LIMOSA Meldung für die Entsendung der Arbeitnehmer</span>
  • <span>Checkin@Work: tägliche Registrierung (tägliche elektronische Anmeldung aller auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmer in Belgien vor Arbeitsbeginn</span>
  • <span>Strikte Vorgaben zu Lohn und Unterlagen</span>

(Quelle: BHI NL Nr. 07/2026)

 

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