Das betrifft vor allem Handwerksunternehmen aus dem Wohnungsbau mit schlüsselfertigem Bauen und Bauträgerleistungen.
Das EuGH-Urteil ist ein guter Schritt! Allerdings bleiben die administrativen Hürden in Belgien hoch. Zu erfüllen sind nach wie vor folgende Leistungen bei Auftragsdurchführung:
- <span>LIMOSA Meldung für die Entsendung der Arbeitnehmer</span>
- <span>Checkin@Work: tägliche Registrierung (tägliche elektronische Anmeldung aller auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmer in Belgien vor Arbeitsbeginn</span>
- <span>Strikte Vorgaben zu Lohn und Unterlagen</span>
(Quelle: BHI NL Nr. 07/2026)