Zum Hauptinhalt springen
Zollschranke

Bewilligung des Status eines zugelassenen Ausstellers (ACP)

Zoll: Wichtige Änderung bei Antragstellung ab 1. April 2023

Ab dem 1. April 2023 sind Bewilligungen für den Status eines zugelassenen Ausstellers (ACP) unabhängig vom geografischen Geltungsbereich ausschließlich über das EU-Trader-Portal zu beantragen. Eine papiermäßige Antragstellung bei den Hauptzollämtern ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig und führt dazu, dass der Antrag nicht angenommen wird.

Für den Zugang zum EU-Trader-Portal müssen Sie über ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal verfügen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zolls.

Quelle: Zoll

Hinweis

Diese Seite gehört zum Außenwirtschaftsportal Außenwirtschaftsportal Bayern.
Geben Sie bitte Ihre PLZ ein, um neben den regionalen Inhalten auch die passenden Ansprechpartner angezeigt zu bekommen.
Sie sind nicht aus Außenwirtschaftsportal Bayern? Dann können Sie diese Seite dennoch besuchen, indem Sie diesen Hinweis schließen.

Jetzt Postleitzahl eingeben