Die Anpassungen betreffen unter anderem Produktionswege, Einheiten, länderspezifische Standardwerte und KN-Codes. Zudem entfallen die Tabellenangaben zu Standardwerten einschließlich Aufschlägen; die endgültigen Werte mit Aufschlägen stellt das CBAM-Register bereit. Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
Weitere Informationen: https://www.dehst.de/SharedDocs/news/DE/cbam-aenderung-standardwerteverordnung.html
Quelle: Umwelt Bundesamt, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)