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CBAM-Stelle in Deutschland und Standardwerte

Berlin - Fast drei Monate nach dem Start des neuen EU-Grenzausgleichsmechanismus für CO2, „CBAM“ hat die Bundesregierung nun die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständige nationale Behörde für den für „CBAM“ benannt.

DEHSt wird nationale CBAM-Stelle in Deutschland

Nunmehr erhalten betroffenen Unternehmen auch Zugang zum CBAM-Register, der durch die national zuständige Behörde freigeschaltet werden muss.

Weitere Informationen finden Sie auf der Netzseite der DEHSt: https://www.dehst.de/DE/startseite/startseite-node.html

EU-Kommission veröffentlicht CBAM-Standardwerte

Zu diesen gelangen Sie hier (Englisch): https://taxation-customs.ec.europa.eu/system/files/2023-12/Default%20values%20transitional%20period.pdf  

Kurze Erläuterung zu den CBAM-Standardwerten (Deutsch):  https://www.gtai.de/de/trade/eu/zoll/cbam-eu-kommission-veroeffentlicht-standardwerte--1066218?mc=gtai-newsletter.newsletter-zoll.01.2024

Quelle: DIHK

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