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Landschaft mit Windkraftwerken

CBAM: Wichtige To-Do’s für Unternehmen

Auch 2025 bleibt CBAM in der Übergangsphase – Unternehmen sollten sich dennoch vorbereiten, um Compliance sicherzustellen und Risiken zu minimieren.

Handlungsbedarf für Unternehmen:

  • Status als "zugelassener CBAM-Anmelder" beantragen: Antragstellung ab Q2/2025 empfohlen, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • CBAM-relevante Daten vertraglich sichern: Lieferanten müssen Emissionsdaten bereitstellen – Vertragsanpassung notwendig.

  • Lieferketten prüfen: CBAM kann Importkosten beeinflussen – alternative Bezugsquellen evaluieren.

  • Nutzung des O3CI-Portals: Anlagenbetreiber in Drittländern können dort Emissionsdaten hinterlegen.

  • Vorbereitung auf das finale CBAM-Register: Ab 2026 erfolgt die Abrechnung der CBAM-Zertifikate über das Register.

  • Emissionshandel einplanen: Ab 2026 müssen CBAM-Zertifikate gekauft und abgegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IHK Regensburg.

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