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China - Beitritt zum Haager Apostille-Übereinkommen

Seit dem 07. November 2023 gilt in der VR China das „Haager Apostille-Abkommen“.

Der bisherige Legalisierungsprozess für öffentliche Urkunden entfällt. Für eine Beglaubigung von Dokumenten ist fortan eine Apostille als Bescheinigung ausreichend. Eine Apostille ist die Echtheitsbestätigung einer öffentlichen Urkunde. Dabei wird zuständigkeitshalber unterschieden, ob es sich um Urkunden der landes- oder der Bundesverwaltung handelt.

Für Urkunden des Bundes obliegt die Erteilung der Apostille dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Eine Erklärung finden Sie auf der › Seite des Auswärtigen Amtes. Dort finden Sie auch eine Übersicht der zuständigen Landesbehörden, sollte die Urkunde durch eine Landesbehörde ausgestellt worden sein.

Eine Auskunft über die zuständige Apostillen-Behörde kann auch bei der Instanz eingeholt werden, welche die betreffende Urkunde ausstellt. Zudem empfiehlt es sich im Vorfeld Kontakt mit den chinesischen Behörden aufzunehmen, um die Annahme der Apostille sicherzustellen.

(Quelle: IHK München für Oberbayern) 

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