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Coronavirus und Frau mit Mundschutz

Corona: Zoll- und EUSt-Befreiung für die Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern bis 30.06.2022 verlängert

Nürnberg. - Die EU-Kommission DG Taxud hat die Möglichkeit, bestimmte medizinische Geräte und Materialien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zollfrei und einfuhrumsatzsteuerfrei in die EU einzuführen, bis zum 30.06.2022 verlängert.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Abgabenbefreiung finden Sie im ursprünglichen Kommissionsbeschluss (EU) Nr. 2020/491 (1), auf der Corona-Website von DG Taxud (2) sowie auf der Corona-Website der deutschen Zollverwaltung (3).

DG Taxud stellt auf ihrer Corona-Website auch eine Indikativ-Liste (Stand 31.05.2021) (5) mit Zolltarifnummern der (teilweise) abgabenbefreiten Hilfsgüter zu Verfügung. So sind beispielsweise die Zolltarifnummern für COVID-Testkits auf S.5 und für COVID-Impfstoffe auf S.6 zu finden.

  1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02020D0491-20201029&qid=1618924291081
  2. https://ec.europa.eu/taxation_customs/covid-19-taxud-response/covid-19-waiving-vat-and-customs-duties-vital-medical-equipment_de
  3. https://ec.europa.eu/taxation_customs/covid-19-taxud-response/covid-19-waiving-vat-and-customs-duties-vital-medical-equipment_de
  4. https://ec.europa.eu/taxation_customs/system/files/2021-05/eu_indicative_list_decision_covid19-c2020_491_may_2021.pdf

Quelle: News International IHK Nürnberg/DIHK

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