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Dänemark: Azubi-Pflicht für bestimmte Dienstleistungsverträge

Nürnberg. - Für bestimmte Vertragstypen, die nach dem 1. Juli 2022 abgeschlossen werden, muss der Auftraggeber verlangen, dass bei der Ausführung des Auftrags Auszubildende eingesetzt werden (Azubi-Pflicht). Diese Bestimmung zielt darauf ab, die Ausbildung der zukünftigen Arbeitskräfte zu unterstützen und mehr Ausbildungsplätze zu schaffen.

Die Azubi-Pflicht gilt für Bau- und Anlagenverträge sowie für bestimmte Dienstleistungsverträge.

Folgende Bau- und Anlagenverträge sind betroffen:

  • Das Bauvorhaben der öffentlichen Hand wird in Dänemark durchgeführt,
  • Bauvorhaben der öffentlichen Hand, mit einer Mindestbauzeit von 6 Monaten ab Vertragsunterzeichnung bis zur Fertigstellung und
  • Bauvorhaben der öffentlichen Hand mit einem Vertragswert, der den Schwellenwert für öffentliche Bauverträge gemäß § 6 des Vergabegesetzes überschreitet (Stand 2023: DKK 40.100.744).

Folgende Dienstleistungsverträge sind betroffen:

  • Die Dienstleistung wird in Dänemark erbracht.
  • Der Dienstleistungsvertrag der öffentlichen Hand hat eine Mindestdauer von 6 Monaten ab Vertragsunterzeichnung bis zur Lieferung,
  • Der Dienstleistungsvertrag der öffentlichen Hand hat einen Vertragswert von mindestens 5 Millionen DKK und

Der Dienstleistungsvertrag der öffentlichen Hand fällt unter einen oder mehrere der folgenden CPV-Codes:

  • 50000000-50884000 (Reparatur- und Instandhaltungsdienstleistungen)
  • 51000000-51900000 (Installationsdienstleistungen)
  • 60000000-60651100 (Transportdienstleistungen - nicht Abfalltransport)
  • 90910000-90919300 (Reinigung)


Weitere Informationen finden Sie bei der AHK Dänemark .

Quelle: Newsletter IHK Nürnberg

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