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DIHK-Papier zum Umgang mit Exportverboten im Rohstoffbereich

Auf EU-Ebene gibt es Pläne für neue Exportverbote im Rohstoffbereich - auch als Reaktion auf entsprechende Maßnahmen von Drittstaaten. Die DIHK hat hierzu ein Impulspapier veröffentlicht.

Deutschland ist als Industrienation von einem verlässlichen Zugang zu Rohstoffen aus dem Ausland abhängig. Die steigende Zahl an Exportbeschränkungen verstärken diese Abhängigkeiten und stellen die deutsche und europäische Wirtschaft vor erhebliche Herausforderungen. Dabei sind vor allem kritische Rohstoffe betroffen, welche unter anderem für Digital-, Energie- oder Verteidigungsindustrien unverzichtbar sind.

Gleichzeitig gibt es auch in der EU zunehmend Forderungen nach Exportbeschränkungen für Schrott- und Abfallströme, um dadurch heimische Wirtschaftskreisläufe zu stärken. Die EU-Kommission plant deshalb im September Exportzölle für Aluminium- und Kupferschrott vorzuschlagen. Maßnahmen für weitere Abfallströme, etwa im Batteriebereich, könnten folgen.

Der Großteil der deutschen Wirtschaft spricht sich grundsätzlich gegen Exportbeschränkungen wie Verbote, Genehmigungsauflagen und Zölle aus. Einzelne Teile der Wirtschaft befürworten hingegen zielgerichtete, verhältnismäßige und regelmäßig zu evaluierende Instrumente, sofern strukturelle Marktverzerrungen vorliegen, strategisch relevante Stoffströme in erheblichem Umfang abfließen und dadurch europäische Verarbeitungskapazitäten, Wertschöpfungsketten oder die Versorgungssicherheit gefährdet werden.

<span>Exportbeschränkungen als Sicherheitsmechanismus</span>

Exportbeschränkungen sind grundsätzlich kein nachhaltiges Instrument zur Sicherung von Rohstoffversorgung. Sie führen regelmäßig zu Gegenmaßnahmen, die den Zugang zu Rohstoffquellen weiter einschränken. Statt Stoffströme künstlich im Binnenmarkt zu halten, sollte das Ziel sein, Europa zu einem attraktiven Standort für Recycling, Wiederaufbereitung und den Einsatz von Sekundärrohstoffen zu machen. Die EU und die Bundesregierung sollten sich daher grundsätzlich gegen entsprechende Maßnahmen einsetzen. Sofern Beschränkungen aus Gründen der Wirtschaftssicherheit beschlossen werden, sollten sie auf eng begrenzte strategische Bereiche beschränkt bleiben und mögliche Gegenmaßnahmen von Handelspartnern sowie deren Auswirkungen auf Unternehmen– insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen – und Lieferketten sorgfältig berücksichtigen.

(Quelle: DIHK) 

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