Hintergrund ist, dass Russland als traditionell wichtiger Abnehmer für armenische Waren die Einfuhren aus dem Nachbarland stark eingeschränkt hat. Das betraf besonders armenische Exporteure von Obst, Gemüse, Getränke und Blumen hart, denen die EU nun neue Absatzmöglichkeiten eröffnen möchte. Auch andere Waren können nun mit Zollvorteilen importiert werden.
Im Elektronischen Zolltarif EZT-Online sind die erforderlichen Präferenznachweise inzwischen hinterlegt. Für die Inanspruchnahme der Zollvergünstigungen ist eine Erklärung auf der Rechnung erforderlich. Bei Sendungen bis 6.000 Euro kann sie von jedem Ausführer ausgestellt werden; bei höheren Warenwerten kann ein im REX-System registrierter armenischer Ausführer die Erklärung ausfertigen. Außerdem muss mit einem sogenannten Direktbeförderungsnachweis belegt werden, dass die Ware direkt von Armenien in die EU befördert wurde.
Weitere Informationen: Verordnung über vorübergehende Maßnahmen zu Liberalisierung des Handels für bestimmte Waren mit Ursprung in der Republik Armenien vom 16. September 2026 (pdf)
Quelle: IHK Frankfurt