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EU-Konsultationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unternehmen sind aufgerufen, sich an zwei Konsultationen der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beteiligen.

Bis zum 3. Juni jeweils können Unternehmen ihre Meinung zu folgenden beiden Rechtsakt-Entwürfen im Rahmen von Konsultationen mitteilen: 

Konsultation zum freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard: 

Konsultation zu überarbeiteten verbindlichen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS): 

Quellen: Europäische Kommission, DIHK

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