Bis zum 3. Juni jeweils können Unternehmen ihre Meinung zu folgenden beiden Rechtsakt-Entwürfen im Rahmen von Konsultationen mitteilen:
Konsultation zum freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard:
- Die Wertobergrenze (Value Chain Chap) gibt an, welche Informationen nachhaltigkeitspflichtige Unternehmen von ihren GEchäftspartnerns in die Berichterstattung integrieren müssen. Künftig soll diese Wertobergrenze durch einen freiwilligen STandard definiert werden.
- Zur Konsultation: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/17232-Freiwillig-anwendbarer-Standard-fur-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung_de
- Weitere Informationen unter: https://www.dihk.de/de/newsroom/newsletter/bericht-aus-bruessel/konsultation-zum-freiwilligen-nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard-177724
Konsultation zu überarbeiteten verbindlichen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS):
- Hier sollen Standards in der Berichterstattung vereinfacht werden. Unter anderem sollen verpflichtende Datenpunkte um 60 Prozent reduziert werden.
- Zur Konsultation: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/16775-Uberarbeitete-europaische-Standards-fur-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung_de
- Weitere Informationen unter: https://www.dihk.de/de/newsroom/newsletter/bericht-aus-bruessel/konsultation-zu-ueberarbeiteten-verbindlichen-nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards-177726
Quellen: Europäische Kommission, DIHK