Das Dokument ist ein zentrales Element der neuen EU-Vorschriften gegen Entwaldung. Importe aus Hochrisikoländern unterliegen strengeren Kontrollen, während Unternehmen mit Lieferketten aus Niedrigrisikoländern vereinfachte Sorgfaltspflichten anwenden können. Allerdings müssen Unternehmen auch beim Handel mit Produkten aus “Niedrig-” oder “Standardrisiko”- Ländern nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung und Menschenrechtsverletzungen sind. Deutschland sowie alle EU-Mitgliedsstaaten wurden als Niedrigrisiko-Länder ausgewiesen
. Vier Länder wurde das Label „Hochrisiko“ zugewiesen: Belarus, Nordkorea, Russland und Myanmar. Länder, die weder als Hochnoch Niedrigrisiko-Länder eingestuft wurden, gelten automatisch als “Standardrisiko-Länder”. Dazu zählen unter anderem Brasilien, Argentinien, Indonesien, Malaysia und die Demokratische Republik Kongo.
(Quelle: EU)