Das Europäische Parlament hat einer Verordnung zur Einführung der sogenannten eDeclaration zugestimmt. Über das einheitliche digitale Meldeportal sollen Unternehmen künftig Beschäftigte, die vorübergehend in anderen EU-Mitgliedstaaten tätig sind, einfacher anmelden und erforderliche Dokumente elektronisch einreichen können. Die Teilnahme ist für die Mitgliedstaaten allerdings freiwillig.
Die Europäische Kommission muss hierfür ein mehrsprachiges Meldeportal mit einem standardisierten Formular einrichten. Damit sollen unterschiedliche nationale Meldeverfahren in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ersetzt werden. Nach Angaben des Europäischen Parlaments könnte das Verfahren den Zeitaufwand für Entsendemeldungen um mehr als 70 Prozent und die Verwaltungskosten um 81 Prozent reduzieren.
Wie viel Zeitersparnis für Unternehmen tatsächlich anfällt, hängt davon ab, wie viele Mitgliedsstaaten das neue Portal anstelle einzelstaatlicher Lösungen nutzen werden. Der Mehrwert der eDeclaration steigt mit der Anzahl der Länder, die sich beteiligen. Die Meldung der A1-Bescheinigung wird nach aktuellem Stand nicht in das Portal integriert.
Weitere Informationen unter: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20261018IPR48250/posting-workers-abroad-parliament-green-lights-new-e-declaration-system
Quelle: EU-Parlament, ZDH