Unternehmen, die von der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erfasste Erzeugnisse ein- oder ausführen, müssen künftig zusätzliche TARIC-Dokumentencodes in ihren Zollanmeldungen berücksichtigen. Diese kennzeichnen beispielsweise, ob eine Sorgfaltserklärung oder eine vereinfachte Erklärung vorliegt oder ob eine Ausnahme greift. Die aktualisierte Übersicht der EU-Kommission beschreibt, welche Codes in unterschiedlichen Fällen zu verwenden sind. Dazu zählen Sorgfaltserklärungen, vereinfachte Erklärungen, Wiedereinfuhren sowie bestimmte Ausnahmen, etwa für Verpackungen und Produktmuster. Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Zoll-, IT- und Compliance-Prozesse die zusätzlichen Angaben verarbeiten können.
Darüber hinaus hat die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Anpassung des Anwendungsbereichs der EUDR veröffentlicht. Demnach sollen unter anderem Rinderhäute, -felle und -leder sowie runderneuerte Reifen ausgenommen werden. Neu aufgenommen werden sollen beispielsweise löslicher Kaffee und bestimmte Palmölderivate. Für diese neu erfassten Erzeugnisse ist ein Anwendungsbeginn am 30. Dezember 2027 vorgesehen.
Ergänzend hat die EU-Kommission ein aktualisiertes Benutzerhandbuch zum EUDR-Informationssystem sowie eine neue Version des Compliance-Dokuments mit Beispielen zu verschiedenen Lieferketten veröffentlicht.
Seite der BLE: https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Aktuelles/Aktuelles.html?nn=621366
Aktualisierte Übersicht der EU-Kommission zu den TARIC-Daten: https://circabc.europa.eu/ui/group/0e5f18c2-4b2f-42e9-aed4-dfe50ae1263b/library/17035dd6-15c9-41bb-8bcb-68d2c8169b21/details?trk=public_post_comment-text
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Quellen: BLE, EU-Kommission