Der aktualisierte Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 (BAFA - Ausfuhrkontrolle - Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung) soll voraussichtlich im November 2026 in Kraft treten. Die Änderungen umfassen die Aufnahme neuer Güter und Technologien sowie die Anpassung bestehender Güterlistennummern an den aktuellen Stand der Technik. Besonders relevant sind die Neuerungen für Unternehmen aus den Bereichen Halbleiter- und Elektronikindustrie, Maschinen- und Anlagenbau, Hightech-Fertigung, Luft- und Raumfahrt sowie Werkstofftechnologie. Diese und viele weitere aktuelle Entwicklungen stehen im Fokus der Münchner Exportkontrollwoche.
Die kostenfreie Veranstaltungsreihe bietet Unternehmen praxisnahe Informationen, Expertenwissen und die Gelegenheit, individuelle Fragen mit Fachleuten zu diskutieren. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!