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Frankreich: Einführung eines Präventionsplans wird für alle EPR-Meldeverfahren Pflicht

Frankreich hat eine Pflicht zur Erstellung und Umsetzung eines Präventions- und Ökodesign-Plans eingeführt.

 Ziele dieser Vorschrift sind :

  •  Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen reduzieren
  • Verwendung von recyceltem Material erhöhen
  • Recyclingfähigkeit von Produkten, die in Frankreich verwertet werden, verbessern

Betroffen sind Unternehmen, die bei einem französischen Herstellerzusammenschluss registriert sind, weil sie zum Beispiel aus dem Ausland Produkte an Endkunden verkaufen ( › EPR-Meldepflicht). Im Laufe des Jahres 2023 müssen die betroffenen Unternehmen einen sogenannten „Präventionsplan“ erstellen. Dieser Plan ist alle fünf Jahre zu überarbeiten. Darin müssen Ziele und Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zum Ökodesign, die in den folgenden fünf Jahren umgesetzt werden sollen, aufgeführt werden. 

(Quelle: IHK für München und Oberbayern) 

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