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Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland tritt am 1. Mai 2024 in Kraft

Brüssel - Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland wird zum 1. Mai 2024 in Kraft treten. Dann können sämtliche Waren mit Ursprung in der EU zollfrei in Neuseeland eingeführt werden. Im Gegenzug können auch fast alle Ursprungswaren Neuseelands zollfrei in die EU importiert werden.

Ausnahmen gibt es im Agrarbereich. Für Geflügelfleisch, Honig, Getreide und Cidre werden die Zölle in drei gleichen Jahresschritten abgebaut. Bei Reis und Zucker  geschieht das in fünf, bei Milchprodukten, Fischzubereitungen und Rum in sieben Jahresschritten. Darüber hinaus gibt es jährlich steigende Zollkontingente für Fleisch von Rindern, Schafen und Ziegen, Milchprodukte, Zuckermais und Ethanol.

Ausführliche Informationen zu den Themen Export, Import, Außenwirtschaft und Rating zu Neuseeland finden Sie auch hier im Außenwirtschaftsportal Bayern.
 

Quelle: Neuseeländisches Außen- und Handelsministerium über GTAI

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