Der Rat der Europäischen Union hat am 13. November 2025 den Beschluss gefasst, dass die bisherige Zollfreigrenze von 150,00 Euro für Warensendungen aus Drittländern entfallen soll. Es soll bereits für 2026 eine Übergangslösung erarbeitet werden, statt wie geplant erst 2028.
Das bedeutet, dass künftig bereits ab dem ersten Euro Zölle beim Import in die EU erhoben werden!
Zur Erklärung: Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 150,00 Euro, zwar (noch) zollfrei (Art. 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung), aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrgrenze von 22,00 Euro für die Einfuhrumsatzsteuer wurde bereits 2021 abgeschafft.
91% der im Jahr 2024 eingegangenen E-Commerce-Pakete mit einem Wert unter 150,00 Euro stammen dem Rat zufolge aus China.
Quelle: diverse, BHI NL Nr. 11/2025