Hintergrund ist, dass der japanische Zoll im Jahr 2020 Anschluss-Carnets im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie akzeptiert hat, um eine größere Erleichterung für die Wiederausfuhr von Waren mit Carnet zu schaffen.
Da sich die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhigt haben, wird nun auf die Erleichterung des Anschluss-Carnets verzichtet.
(Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt)