Die Botschaft der Republik Jemen hat ihre Bestimmungen zur Legalisierung von Handelsdokumenten aktualisiert.
Ist eine konsularische Legalisierung erforderlich, kann diese ausschließlich über das Konsulat der Republik Jemen in Berlin erfolgen.
Vor der Legalisierung müssen sämtliche Dokumente – abhängig von ihrer Art – von den zuständigen deutschen Behörden beglaubigt werden. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind zusätzlich vorab von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) vorzubeglaubigen. Anschließend sind die Unterlagen an die GHORFA (Deutsch-Arabische Handelskammer) weiterzuleiten.
Detaillierte Informationen zum Ablauf sowie zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie bei der GHORFA.
(Quelle: IHK Nord Westfalen)