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Mitarbeiterentsendung: EU-Einigung zur e-Declaration

Betriebe, die Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringen möchten, sollen künftig weniger Zeit mit Formularen verbringen: Durch die am 23. Juni 2026 erzielte Einigung vom Europäischen Parlament, Rat und Kommission zur e-Declaration als EU-weit einheitliches elektronisches Entsendeportal soll die Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der EU deutlich einfacher werden.

Anstelle der derzeit 27 unterschiedlichen Meldeportale der EU-Mitgliedstaaten soll es künftig eine zentrale, mehrsprachige digitale Plattform geben, um Entsendemeldungen abzugeben. Mit der e-Declaration werden die für die Entsendemeldung erforderlichen Angaben EU-weit vereinheitlicht und auf das notwendige Maß beschränkt. Zusätzlich soll die Plattform eine Upload-Funktion für relevante Dokumente sowie eine Kommunikationsmöglichkeit zwischen Unternehmen und Behörden bieten.

Dies ist ein wichtiger Impuls für den Abbau bürokratischer Hürden im europäischen Binnenmarkt und greift eine langjährige Forderung des Handwerks auf.

Die Teilnahme am Verfahren ist für die Mitgliedstaaten freiwillig. Es nehmen zunächst neun Staaten teil: Deutschland, Griechenland, Irland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Weitere Mitgliedstaaten könnten folgen. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt und förmlich angenommen werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Weitere Informationen: Pressemitteilung des Europäischen Rates

Weitere Informationen zum Thema Entsendung im Dienstleistungskompass. 

Quelle: EU-Kommission und ZDH

(BHI NL Nr. 07/2026)

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