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Nachhaltigkeitsberichtspflichten ab 2025 - was Sie jetzt wissen müssen

Brüssel - Ab 2025 greift die Europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD). Große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU müssen künftig Nachhaltigkeitsinformationen gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offenlegen. Für nicht-kapitalmarktorientierte KMU steigt die Nachfrage nach ESG-Daten durch Kunden und Partner voraussichtlich weiter an.

Zur Entlastung hat die EU-Kommission einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU (VSME) angekündigt. Gleichzeitig soll eine geplante „Omnibus-Verordnung“ die Bürokratie im Bereich ESG-Berichtspflichten reduzieren.

Im Bereich Lieferkettensorgfalt bietet das BAFA neue Handreichungen an, die Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterstützen.

Quelle: IHK Würzburg

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