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Neue Leitlinien für die Kontrolle von Ausfuhren mit doppeltem Verwendungszweck:

Brüssel - Mitte Januar hat die EU-Kommission neue Leitlinien für die Kontrolle von Ausfuhren mit doppeltem Verwendungszweck veröffentlicht.

Ziel ist es, die Transparenz durch einen verstärkten Informationsaustausch über die Genehmigungsentscheidungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Ausfuhrkontrolle zu erhöhen. Die Leitlinien wurden mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten vereinbart und legen das Verfahren für die Erhebung von Genehmigungsdaten durch die Europäische Kommission und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Einzelnen fest.

Zu den Leitlinien gelangen Sie › hier

Quelle: IHK München

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