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Neue Ursprungsregeln im PEM-Raum ab 2026

Zum 1. Januar 2026 endet die Übergangsphase im Pan-Europa-Mittelmeerraum (PEM). Ab diesem Zeitpunkt sollen einheitlich die revidierten, modernisierten Ursprungsregeln Anwendung finden. Die bislang mögliche parallele Anwendung der alten und der neuen PEM-Regeln, die Unternehmen im Jahr 2025 Flexibilität bot, läuft damit aus.

Die PEM-Zone ist ein präferenzieller Handelsraum mit einheitlichen Ursprungsregeln, der die zollfreie Lieferung von Ursprungserzeugnissen zwischen den Vertragsstaaten ermöglicht. Ein zentrales Element ist die Kumulation, durch die Verarbeitungsschritte in mehreren PEM-Staaten kombiniert werden können.

Die modernisierten Regeln bringen Erleichterungen für Unternehmen, darunter flexiblere produktspezifische Ursprungsregeln, die Einführung der vollen Kumulation, eine erhöhte Toleranz für nicht-ursprüngliche Vormaterialien (15 statt 10 Prozent) sowie vereinfachte Beförderungsbedingungen durch das Prinzip der Nicht-Manipulation.

Unternehmen sollten ihre Präferenzkalkulationen, Lieferketten, Lieferantenerklärungen und Ursprungsnachweise rechtzeitig überprüfen und an die neuen Vorgaben anpassen, um Präferenzvorteile auch ab 2026 sicher nutzen zu können.

(Quelle: IHK Aachen

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