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Neuerungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2025 – Wichtige Änderungen im Überblick

Brüssel - Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche Anpassungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Wichtige Neuerungen betreffen unter anderem die Einführung der MRN als Identifikationsnummer im Importbereich, die endgültige Umsetzung von AES 3.0 bis Ende 2025 sowie vereinfachte Verfahren durch das digitale Ursprungszeugnis.

Auch die Anhebung der Meldeschwellen bei Auslandszahlungen und verkürzte Aufbewahrungsfristen für Zollunterlagen sollen Bürokratie abbauen.

Zudem stehen Änderungen im Bereich der Exportkontrolle und neue Freihandelsabkommen wie mit den Mercosur-Staaten im Fokus. Die Pan-Euro-Med-Freihandelszone bleibt bis 2026 zweigleisig, und Nachhaltigkeit rückt durch CBAM und die EU-Entwaldungsverordnung weiter in den Vordergrund.

Eine detaillierte Übersicht zu allen relevanten Themen finden Sie auf der Webseite der IHK Regensburg für Oberpfalz/ Kelheim.

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die neuen Vorgaben vor, um gut ins Jahr 2025 zu starten.

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