Seitdem 27. September 2026 werden diese Rechte durch ein europaweit einheitliches Gewährleistungslabel leichter erkennbar. Das Label informiert bereits vor dem Kauf über die wichtigsten Aspekte der gesetzlichen Gewährleistung und weist unter anderem darauf hin, dass die Gewährleistungsfrist in den EU-Ländern unterschiedlich lang sein kann. Die EU-weite Mindestdauer beträgt für Neuware zwei Jahre.
Den vollständigen Bericht findet man auf den Seiten des Europäischen Verbraucherzentrums.
Quelle: EVZ, Bayern Handwerk International